Okta ist das Identitätsunternehmen, das für Vertrauen steht. Wir betrachten den Schutz und die Sicherheit der Daten unserer Kunden als fundamentalen Bestandteil unserer Tätigkeit. Heute bringen wir unsere Kunden im Lichte der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EUGH) vom 16. Juli 2020 auf den neuesten Stand, was die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern an den Dienst von Okta betrifft. Der EUGH hat die Gültigkeit der Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission als Rechtsmechanismus für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU bestätigt, aber das Datenschutzabkommen EU-US Privacy Shield für ungültig erklärt. Gestützt auf die Standarddatenschutzklausen der Europäischen Kommission, die bereits in unserem Nachtrag zur Datenverarbeitung enthalten sind, können Kunden von Okta unseren Dienst weiterhin nutzen. Okta hat sich nie selbst nach dem inzwischen außer Kraft gesetzten Privacy Shield zertifiziert. Laut Urteil des EUGH ist die Entscheidung über die Angemessenheit des Schutzes durch den EU-US Privacy Shield ungültig, die Entscheidung über Standarddatenschutzklauseln für die.