Politisch exponierte Personen (PEP): Definition & Risiken

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Politisch exponierte Personen (PEP) bedeuten für Finanzunternehmen ein höheres Risiko als traditionelle Kunden. Daher zählt das PEP-Screening zu den wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung der Know-Your-Customer- (KYC) und Anti-Money-Laundering-Vorschriften (AML). 

Es gibt kein allgemeingültiges Verfahren für das PEP-Screening – aber es ist ein integraler Bestandteil von KYC- und AML-Compliance-Richtlinien. Jährlich werden weltweit geschätzt 800 Milliarden bis 2 Billionen Dolla gewaschen. 

Definition: Politisch exponierte Personen

Die Financial Action Task Force (FATF) definiert eine politisch exponierte Person (PEP) als eine Person, die gegenwärtig oder in der Vergangenheit eine hochrangige Position innehatte. Das Übereinkommen der Vereinigten Nationen gegen Korruption (UNCAC) geht sogar noch einen Schritt weiter, und bezieht Verwandte und enge Mitarbeiter (RCA) einer Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt, in diese Definition mit ein. PEP tragen aufgrund ihrer Position und dem damit einhergehenden Einfluss ein höheres Risiko für Korruption, Geldwäsche, Finanzierung terroristischer Akte und Bestechung.

Zu politisch exponierten Personen zählen unter anderem:

  • Aktuelle oder ehemalige Regierungsbeamte
  • Hochrangige Militäroffiziere
  • Hochrangige Vertreter der wichtigsten politischen Parteien im Ausland
  • Richter und hochrangige Vertreter des Justizwesens
  • Führungskräfte oder Vorstandsmitglieder ausländischer staetlicher Wirtschaftsunternehmen
  • Unmittelbare Familienmitglieder oder öffentlich bekannte persönliche oder berufliche Partner eines PEP

Schreibt das Gesetz PEP-Screening vor?

Auch wenn es keine gesetzliche Auflage zum PEP-Screening gibt, schreiben die AML- und KYC-Compliance-Richtlinien dennoch einen risikobasierten Ansatz für die Überprüfung potenzieller Kunden vor. Unternehmen sind verpflichtet, „angemessene Maßnahmen“ zu ergreifen, um den Risikograd eines Kunden einzuschätzen. Dafür bedarf es unternehmensinterner Richtlinien, um möglichen Geldstrafen wegen Nichteinhaltung von Vorschriften vorzubeugen. 

Vor allem sollten diese Maßnahmen präventiv sein und so das Risiko durch eine PEP mindern. Das bedeutet nicht unbedingt, dass eine Geschäftsbeziehung zu diesen Personen nicht möglich ist. Es ist jedoch ratsam, die Situation nach risikobasierten Ansätzen wie Customer Due Diligence (CDD) zu beurteilen und so potenzielle Gefahren zu vermeiden.

In welchen Bereichen ist PEP-Screening unverzichtbar?

Für jedes Finanzinstitut, das den AML-Vorschriften unterliegt – zum Beispiel Banken oder Kreditgenossenschaften – ist ein PEP ein Risikofaktor. 

Das PEP-Screening sollte deshalb im Rahmen des KYC-Protokolls ein integraler Bestandteil des Kunden-Onboardings sein. Wird eine politisch exponierte Person identifiziert, sollte ihr Risikograd mithilfe eines risikobasierten Ansatzes bewertet werden.

Worauf es bei einem zuverlässigen PEP-Screening ankommt

Verschiedene Kontrollen und Komponenten sind bei einem PEP-Screening hilfreich. Zu den wichtigsten gehören:

  • Identifizierung neuer Kunden: Beim Onboarding oder bereits bei der ersten Interaktion zwischen dem potenziellen Kunden und Ihrem Unternehmen sollten Sie mit einem angemessenen Verfahren prüfen, ob es sich um einen PEP handelt. Sie erhalten jedoch nur dann eindeutige Identifikatoren, wenn genügend Kundendaten vorliegen. 

Die für das PEP-Screening erforderten Mindestdaten umfassen:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Land des politischen Engagements
  • Politisch exponierte Funktion, Ernennungsdatum, Dienstjahre
  • Momentaner Status oder Datum des Ausscheidens, falls die Person nicht mehr im Amt ist.
  • Customer Due Diligence und Risikobewertung: Sobald Sie eine PEP identifiziert haben, sollten Sie eine erweiterte Customer Due Diligence durchführen. Diese hilft Unternehmen, den Risikograd eines Individuums einzustufen. Berücksichtigen Sie dabei das Produkt, die Unternehmensart, die geografische Lage und das Potenzial für Wirtschaftskriminalität.
  • Notwendige Genehmigung: Bevor Sie eine Geschäftsbeziehung mit einer bekannten PEP oder einem Kunden mit hohem Risikograd eingehen, benötigen Sie die Genehmigung der Geschäftsleitung.
  • Kontinuierliche Überprüfung bestehender Kunden: Behalten Sie Ihre PEP-Kunden weiterhin im Blick – und überprüfen Sie regelmäßig ihren PEP-Status sowie weitere potenzielle Risikofaktoren.
  • Mitarbeiterschulungen: Mit regelmäßigen AML-Schulungen stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter die Wichtigkeit eines PEP-Screenings verstehen und wissen, wie sie die Compliance einhalten können.

Wie oft sollten Sie ein PEP-Screening durchführen?

Genauso wie keine allgemeinen Vorgaben für PEP-Screenings gelten, gibt es auch keinen festen Zeitrahmen für die Frequenz der Screenings. Tatsache ist: Ein PEP-Screening sollte regelmäßig stattfinden, nicht nur beim Onboarding eines neuen potenziellen Kunden. Denn der PEP-Status einer Person könnte sich ändern – und es ist wichtig, auf dem aktuellen Stand zu sein.

Nur weil eine politisch exponierte Person aus einem Amt ausscheidet, heißt das noch lange nicht, dass sie keinen Einfluss mehr hat oder nicht immer noch ein Risiko für Korruption besteht. Es ist unerlässlich, den Risikograd einer PEP auch weiterhin zu bewerten, selbst wenn sie gerade nicht die entsprechende Funktion innehat. Ein PEP-Screening bewertet den Einfluss der betreffenden Person und überprüft, ob eine Verbindung zwischen ihrer jetzigen und der früheren Position besteht. 

Daher sollte das Verfahren je nach Risikobewertung der jeweiligen PEP kontinuierlich und wiederholt durchgeführt werden. Je höher der Risikograd, desto öfter sollte die betreffende Person auch überprüft werden.

Best Practices für das PEP-Screening

Mit einem PEP-Screening reduzieren Sie nicht nur Ihr Risiko, sie stellen auch die Compliance der AML- und KYC-Richtlinien sicher. Schützen Sie Ihr Unternehmen mit folgenden Best Practices:

  • Führen Sie einen PEP-Check durch. Nutzen Sie entweder eine automatisierte PEP-Screening-Software oder führen Sie eine manuelle PEP-Prüfung aus. Dazu gehört auch ein Abgleich mit einer PEP-Liste.

Die meisten Regierungen veröffentlichen zwar PEP-Listen, diese sind jedoch nicht immer vollständig. Kommerzielle Datenbanken bieten oft ausführlichere PEP-Übersichten, die auch häufiger aktualisiert werden. Ein automatisiertes PEP-Screening-Tool stellt Informationen zu in- und ausländischen PEP bereit – und unterstützt Sie so bei der Status-Überprüfung.

  • Risikobewertung und einer PEP Due Diligence. Setzen Sie auf ein risikobasiertes Modell, um eine erweiterte Due Diligence einzuleiten. Dabei sollte die Risikobewertung auf unabhängigen und zuverlässigen Quellen aus dem Land der betreffenden PEP basieren.

Folgende Informationen sollten Sie bei einer Risikobewertung und einer Due Diligence berücksichtigen:

  • Verifizieren Sie Authentizität der Ausweisdokumente und bestätigen Sie so die Identität der PEP sowie ihr Herkunftsland und ihr Geburtsdatum.
  • Überprüfen Sie die Herkunft der Einnahmen der betreffenden Person und stellen Sie sich, dass diese legal sind.
  • Führen Sie einen gründlichen Background-Check zur Vorgeschichte der jeweiligen Person durch, um illegale Aktivitäten aufzudecken.
  • Überprüfen Sie gegebenenfalls, ob die betreffende Person zuvor bei anderen Finanzinstituten gesetzwidrig gehandelt hat.
  • Behalten Sie den PEP-Status durchgehend im Blick. Da sich der PEP-Status jederzeit ändern kann, sollten Sie in regelmäßigen Abständen ein erneutes PEP-Screening durchführen, um das Risiko eines Kunden zu bewerten. Nutzen Sie zur Überprüfung PEP-Listen und verfolgen Sie auch die Beziehungen und Aktivitäten der Betroffenen, um sicherzugehen, dass es sich nicht um illegale Geschäfte handelt.

Reichen Sie beim ersten Anzeichen einer gesetzwidrigen Transaktion einen Verdachtsreport (SAR) ein. Darüber hinaus sollten Sie auch die direkten Familienmitglieder und bekannte Mitarbeiter der PEP im Auge behalten.

Weitere Ressourcen

Mehr zur AML zur Compliance der AML-Richtlinien erfahren Sie in den AML-Vorschriften der FINRA (Financial Industry Regulatory Authority). 

Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) unterstützt Organisationen mit einer Liste zum Informationsaustausch – Section 314(a) –, damit diese sicherstellen können, dass eine PEP nicht in wirtschaftskriminelle oder andere illegale Aktivitäten mit anderen Finanzunternehmen verwickelt ist. 

Wichtige Erkenntnisse

Das PEP-Screening ist ein fundamentaler Baustein der AML-Vorschiften (Anti-Money Laundering) und hilft Finanzinstituten dabei, festzustellen, ob ein Kunde mit einer hohen Risiko-Wahrscheinlichkeit in illegale Geschäfte involviert ist. 

Eine PEP ist eine politisch exponierte Person. In der Regel handelt es sich dabei um Regierungsbeamte oder Personen mit beträchtlichem politischem Einfluss sowie deren Mitarbeiter und direkte Verwandte. 

Bereits beim Onboarding eines Kunden sollten Sie ein PEP-Screening anstoßen. Sie können dafür automatisierte Tools nutzen, aber auch manuell die betreffende Person mit einer PEP-Liste abgleichen. 

Wenn Sie eine PEP identifiziert haben, führen Sie eine Due Diligence durch und stufen Sie mit einer Risikobewertung den Risikograd der jeweiligen Person ein. Doch nur weil eine Person eine PEP oder RCA ist, bedeutet das nicht, dass Sie keine Geschäfte mit ihr machen können. Sie sollten lediglich mit angemessen Maßnahmen sicherstellen, dass für Sie durch diese Geschäftsbeziehung kein Risiko entsteht. Zum Beispiel sollten Sie überprüfen, ob die betreffende Person in Fälle der Korruption, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder andere wirtschaftskriminelle Aktivitäten verstrickt ist.

Eine weitere wichtige Best Practice für das PEP-Screening ist ein durchgehendes und zuverlässiges Monitoring Ihrer PEP-Kunden. Gleichen Sie Ihre Kunden regelmäßig mit PEP-Listen und PEP-Datenbanken ab und gehen Sie so sicher, dass ihr Status sich nicht verändert hat. Beobachten Sie ihr Verhalten, verfolgen Sie ihre Aktivitäten und geben Sie bei den kleinsten Verdachtsmomenten Alarm. 

PEP-Screening stellt dich Weichen für ein starkes Risikomanagement und hilft Ihnen, Ihre Risiken zu mindern.

Referenzen

Money Laundering. United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

FATF Guidance: Politically Exposed Persons (Recommendations 12 and 22). (2022). FATF-GAFI.

United Nations Convention Against Corruption (UNCAC). (2004). United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Anti-Money Laundering (AML). (2022). FINRA.

Section 314(a). Financial Crimes Enforcement Network.